Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken in Lieferketten vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten in Lieferketten zu beenden.

Der vollständige Gesetzestext des LkSG kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz unter https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/ abgerufen werden.

Die RGE hat dazu ein internes Beschwerdeverfahren eingerichtet, das Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind. Die Verfahrensordnung des Beschwerdeverfahrens steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Personen, die einen Verstoß im Sinne des LkSG melden möchten, können sich hier an die Meldestelle der RGE wenden.