Verstoß melden

Interne Meldestelle der RGE

Personen, die einen Verstoß im Sinne des HinSchG oder des LkSG melden möchten, können sich schriftlich oder per E-Mail an die Meldestelle der RGE wenden. Anonyme Meldungen sind ebenfalls möglich.

E-Mail: hinschg.meldestelle[at]​rge-essen.de

Bei der Übermittlung von Meldungen per unverschlüsselter E-Mail kann eine Kenntnisnahme durch (unbefugte) Dritte technisch nicht ausgeschlossen werden. Die Vertraulichkeit kann dabei nicht so sicher geschützt werden wie bei einem Brief in einem verschlossenen Umschlag. Eine Kennzeichnung des Briefes mit „Vertraulich“ wird empfohlen.

Postanschrift:
RGE Servicegesellschaft Essen mbH
HinSchG - Interne Meldestelle
Am Lichtbogen 8
45141 Essen

Der Brief kann auch in den mit „HinSchG - Interne Meldestelle“ gekennzeichneten Briefkasten am Unternehmenssitz Am Lichtbogen 8 in 45141 Essen eingeworfen werden.

Die Meldestelle bestätigt den Eingang der Meldung innerhalb von sieben Kalendertagen und informiert den Hinweisgeber spätestens nach drei Monaten ab Datum der Eingangsbestätigung

  • über bereits ergriffene sowie weitere geplante Maßnahmen sowie die Gründe für diese oder
  • über den Abschluss des Verfahrens ohne weitere Maßnahmen.

Für die Beschäftigten der RGE stehen die Kontaktinformationen für alle Meldekanäle jederzeit auch im Mitarbeiterportal unter https://www.rge-essen.de/mitarbeiterportal zur Verfügung.

Externe Meldestelle

Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist zuständig für alle externen Meldungen, soweit nicht eine andere externe Meldestelle nach den §§ 20 bis 23 HinSchG zuständig ist.

Die externe Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist zuständig für alle externen Meldungen nach § 21 HinSchG.

Die externe Meldestelle des Bundeskartellamtes ist zuständig für alle externen Meldungen nach § 22 HinSchG.

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis zur internen Meldestelle der RGE