Datenschutzhinweis

Rechtsgrundlage

Die interne Meldestelle der RGE soll Hinweise auf Verstöße im Sinne des HinSchG oder des LkSG auf einem sicheren und vertraulichen Weg annehmen und bearbeiten. Die in diesem Rahmen erfolgende Verarbeitung von personenbezogenen Daten stützt sich auf das berechtigte Interesse der RGE an der Aufdeckung und Prävention von Missständen und damit an der Abwendung von Schäden für die RGE, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Kundinnen und Kunden. Die Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle ist die RGE Servicegesellschaft Essen mbH (RGE).

Art der erhobenen personenbezogenen Daten

Die Abgabe von Meldungen an die interne Meldestelle der RGE erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:

  • Ihren Namen (sofern Sie Ihre Identität offengelegt haben),
  • ob Sie bei der RGE beschäftigt sind und
  • gegebenenfalls Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen.

 

Vertrauliche Behandlung von Hinweisen

Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich berechtigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGE angenommen und geprüft. Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Information der beschuldigten Person

Wir sind grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis über sie erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Ihre Identität als hinweisgebende Person wird dabei – soweit rechtlich zulässig – nicht offenbart. Die Identität des Hinweisgebers wird von der Meldestelle vertraulich behandelt und darf ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nur dann preisgegeben werden, wenn ein Ausnahmetatbestand im Sinne des § 9 HinSchG vorliegt. Ein Bekanntwerden der Identität der hinweisgebenden Person ist damit nicht komplett ausgeschlossen.

Betroffenenrechte

Gemäß der DSGVO haben Sie und die im Hinweis genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wird das Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, prüfen wir umgehend, inwieweit die gespeicherten Daten für die Bearbeitung eines Hinweises noch erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung des Hinweises erfordern oder ein berechtigtes Interesse des Unternehmens besteht oder dies aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist. Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.